Der demografische Wandel stellt den Landkreis Vechta auch dort vor Herausforderungen, wo er gut aufgestellt ist, nämlich im Bildungsbereich. Es ziehen vermehrt Menschen zu uns, die die deutsche Sprache nicht beherrschen und es besteht ein hoher Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften auf der Basis qualifizierter Schulabschlüsse. Zudem erfordert ein dynamisches Arbeitsumfeld die Bereitschaft aber auch die Möglichkeit, sich lebenslang fort- und weiter zu bilden.
6.1.1 - Unterziel:
Alle Kinder beherrschen die deutsche Sprache.
6.1.1.1 - Entwicklung eines nachhaltigen und übergreifenden Sprach- bildungs- und Sprachförderungskonzepts für Kinder im Alter bis zu 10 Jahren.
Aktueller Stand:
2015 wurde das „Konzept zu Sprachförderangeboten im Landkreis Vechta“ erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde unter anderem eine Bedarfsanalyse der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen (Stand Juli 2015). Die Bestandsaufnahme der erforderlichen Daten erfolgte dabei in den Bereichen Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen und Kommunen/Bildungsträger/freie Träger. Die Ergebnisse wurden genutzt, um die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta entsprechend den Bedarfen anzupassen bzw. die Anpassung anzuregen. Beispielsweise wurde die zusätzliche Sprachförderung in weiterführenden Schulen initiiert (Umsetzung erstmals Schuljahr 2016/2017). Derzeit erfolgt eine erneute Bestandsaufnahme durch die Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte im Landkreis Vechta, durch die auch die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta abgefragt werden. Anhand dieser Daten wird dann in 2017 erneut eine Analyse und ggf. Nachbesserung der Angebote erfolgen.
6.1.1.2 - Schaffung einheitlicher Test- und Screening-Methoden und einheitlicher Qualitätsstandards.
6.1.1.3 - Systematische Erfassung von vorhandenen Fähigkeiten und Defiziten in Krippen und Kitas durch hierfür speziell ausgebildete Erzieherinnen/Erzieher, Schaffung von Qualifikations- und Weiterbildungsprogrammen für Erzieherinnen/Erzieher sowie regelmäßige Erfolgskontrollen.
Aktueller Stand:
Im Landkreis Vechta erfolgt eine intensive Sprachförderung in Kindertagesstätten durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“ des Landes Niedersachsens. Zur Begleitung der inhaltlichen Umsetzung dieser Richtlinie wurde die Koordinierungsstelle „Sprachbildung und Sprachförderung“, welche beim Landescaritasverband angesiedelt ist, geschaffen. Diese begleitet die Kindertagesstätten intensiv bei der Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung und erarbeitete ein Konzept zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachförderung und Sprachbildung, welchem alle Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Vechta zustimmten. Die qualifizierten Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten ermitteln die Ausgangslage der Sprachbildung und Sprachentwicklung der Kinder anhand verschiedenster Beobachtungsverfahren. Aus diesen systematischen Beobachtungen werden die individuellen Förderziele für die Kinder abgeleitet und dazu passende Angebote und Aktivitäten geschaffen. Entsprechend der Entwicklungen der Kinder werden diese Angebote überarbeitet und angepasst. Die Koordinierungsstelle „Sprachbildung und Sprachförderung“ bietet allen Kindertagesstätten im Land- kreis Vechta neben der intensiven individuellen Begleitung und Betreuung auch ein vielseitiges Fortbildungsprogramm an u.a. zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung, um die Fachkräfte in den Kindertagesstätten entsprechend zu qualifizieren.
6.1.1.4 - Einrichtung einer Sprachbildungskoordinationsstelle beim Landkreis.
Aktueller Stand:
Die Aufgabenerfüllung erfolgt aktuell durch die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe, welche als Sprachbildungskoordinationsstelle beim Landkreis tätig ist sowie durch die Bildungskoordinatorin für Neu- zugewanderte.
6.1.2 - Unterziel:
Die Fachkräfte in den Kindertagesstätten sind interkulturell kompetent.
6.1.2.1 - Schulung und Fortbildung der Fachkräfte.
6.1.2.2 - Bei der Bewerberauswahl in Vorstellungsgesprächen besondere Berücksichtigung von Migranten; Sensibilisierung der Personalverantwortlichen (über Schulung für interkulturelle Kompetenz).
Aktueller Stand:
Im Landkreis Vechta sind alle Neubürger willkommen, egal ob sie aus Deutschland, Europa oder anderen Teilen der Welt kommen. Ihre Potenziale werden geschätzt und ihnen sollen gleiche Chancen geboten werden wie der hier ansässigen Bevölkerung. Um dies zu erreichen, muss sich die kommunale Vernetzung interkulturell öffnen und interkulturelle Kompetenzen erwerben. Neubürger sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichberechtigt an der Bewerberauswahl teilnehmen können. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises und die Personalverantwortlichen haben Ende 2015 ein Konzept erarbeitet, in dem die besondere Berücksichtigung von Neubürgern bei der Einstellung geregelt wird. Für den Erwerb von Kompetenzen der Personalverantwortlichen bietet der Landkreis Vechta in Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft IMAP-Institut Schulungen für Mitarbeiter des Landkreises und den zehn Kommunen an. Es sollen Ansätze interkulturellen Personalmanagements vermittelt und im Rahmen von Workshops Instrumente und Materialien entwickelt werden. Im Fokus sind dabei neben der Personalabteilung insbesondere die Bereiche mit hohem Kundenkontakt. Um die Mitarbeiterorientierung zu verbessern, werden die Personalräte und die Führungskräfte mit eingebunden. Das Seminar „Interkulturelle Kompetenz“ wurde für die Hauptverwaltungsbeamten am 08.08.2016 im Kreishaus durchgeführt. Themen waren:
· Sicherheit im Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe
· Verbesserung der Handlungsfähigkeit in interkulturellen Situationen im (Dienst)Alltag
· Konstruktiver Umgang mit kulturell herausfordernden Situationen
· Reflexion der eigenen interkulturellen Verhaltens- und Kommunikationsmuster
· Impulse für die Umsetzung der interkulturellen Öffnung in unterschiedlichen Geschäftsbereichen
· Stärkung der Führungskompetenz im interkulturellen Kontext
6.2.1 - Unterziel:
Alle Schüler/innen sprechen Deutsch.
6.2.1.1 - Es existieren nachhaltige Sprachförderkonzepte für alle Schuljahrgänge.
Aktueller Stand:
Die Existenz eines nachhaltigen Handlungskonzeptes zur Umsetzung der Sprachförderung ist für den Schulalltag aufgrund der vorhandenen sprachlichen Vielfalt unumgänglich. Zudem ist die Existenz eines solchen zielorientierten Handlungskonzeptes Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landeskreises Vechta, welche von allen Schulen mit Bedarf an Sprachfördermaß- nahmen in Anspruch genommen wird. Dementsprechend ist davon aus- zugehen, dass nachhaltige Sprachförderkonzepte in den Schulen existieren.
6.2.2 - Unterziel: Schulverweigerung (Absentismus) ist frühestmöglich entgegengewirkt worden.
6.2.2.1 - Ein für alle Schulen verbindliches Absentismus-Konzept wird erstellt.
6.2.2.2 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die sich um Schulabsentisten kümmern, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden.
Aktueller Stand:
An den kreiseigenen Schulen, der Adolf-Kolping-Schule, den Handelslehranstalten und der Justus-von-Liebigschulen sind jeweils Schulsozialarbeiter beschäftigt. Die landkreiseigenen Gymnasien und die Förder- schulen beschäftigen keine Schulsozialarbeiter. Für die Gymnasien sollen ab 2019 laut der Vereinbarung zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte eingestellt werden.
6.2.3 - Unterziel:
Es gibt in allen Schulen ein qualifiziertes Ganztagsangebot zur Verbesserung der Bildungschancen.
Aktueller Stand:
Im Landkreis Vechta gibt es ein großes Ganztagsschulen-Angebot. Das Angebot wird stetig ausgeweitet. Eine Aufstellung der Ganztagsschulen finden Sie hier.
6.2.3.1 - Es werden Anreize für Vereine geschaffen, um Übungsleiter für Ganztagsangebote zur Verfügung zu stellen.
6.2.3.2 - Es werden Angebote zur Hausaufgabenbetreuung sichergestellt.
6.2.3.3 - Es werden Angebote zur Stärkung des Sozial- und Arbeitsverhaltens geschaffen.
6.2.4 - Unterziel:
Schüler/innen aus bildungsfernen Milieus werden gezielt unterstützt.
6.2.4.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die sich um Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus kümmern, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden.
6.2.5 - Unterziel:
Alle Schüler/innen haben eine starke Persönlichkeit.
6.2.5.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die bei der Persönlichkeitsbildung unterstützen, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden.
6.2.5.2 - Schulsozialarbeit und Jugendhilfe vernetzen sich.
6.2.6 - Unterziel:
Im Unterricht wird moderne Technik eingesetzt.
6.2.6.1 - Der Einsatz moderner Technik im Unterricht wird beim Land eingefordert.
6.2.6.2 - Die Schulträger statten die Schulen mit moderner Technik aus und lassen sich regelmäßig über die Nutzung berichten.
Aktueller Stand:
Eine Auflistung der Investitionen (kein Bau) finden Sie hier.
6.2.6.3 - Die Lehrer bilden sich bei Bedarf ständig fort.
6.2.7 - Unterziel:
Vorhandene Defizite beim Lesen, Schreiben und Rechnen sind gemindert.
6.2.7.1 - Die Schulen bieten insbesondere im Ganztagsbereich entsprechende Kurse zum Lesen, Schreiben und Rechnen an.
6.2.8 - Unterziel:
Es bestehen Qualifizierungsmöglichkeiten zum nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses.
6.2.8.1 - Die Träger der Erwachsenenbildung stellen Angebote zur nachträglichen Qualifizierung bereit.
6.2.8.2 - Die Unternehmen unterstützen qualifizierungswillige Arbeitnehmer/innen beim nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses.
6.3.1 - Unterziel:
Alle Auszubildenden sind ausbildungsfähig.
6.3.1.1 - Das Programm Partnerschaft „Schule – Wirtschaft“ wird umgesetzt.
Aktueller Stand:
Seit 2010 gibt es das Projekt Kursiv. Kursiv steht für Kooperationen zwischen Unternehmen der Region und Schulen im Landkreis Vechta. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.kurs-vechta.de. Und im dazugehörigen Maßnahmeblatt.
6.3.1.2 - Die Unternehmen, Organisationen und Behörden stellen aus- reichend Praktikumsplätze zur Verfügung.
6.3.2 - Unterziel:
Die Schüler/innen können berufliche Perspektiven entwickeln.
6.3.2.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die Schüler/innen berufsorientierend begleiten, sofern dies nicht von anderer Stelle geschieht, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden.
6.3.2.2 - Durch aktives Berufe- und Regionsmarketing Orientierung für Schüler/innen schaffen.
6.3.2.3 - Heimische Unternehmen, Organisationen und Behörden engagieren sich in der schulischen Berufsorientierung.
6.3.2.4 - Schule, Unternehmen, Kammern, Verbände und Agentur für Arbeit vernetzen sich.
Aktueller Stand:
Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezogene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bildungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Synergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bildungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersachsen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bildungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.3.2.5 - Die Schulen nutzen außerschulische Lernorte.
6.3.2.6 - Die Lehrkräfte erwerben Kompetenzen in unternehmerischen und technologischen Bereichen.
6.3.3 - Unterziel:
Die Berufsschulen orientieren sich am regionalen Bedarf.
6.3.3.1 - Schulen und Schulträger ermitteln den regionalen Bedarf.
Aktueller Stand:
Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezogene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bildungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Synergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bildungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersachsen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bildungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.3.3.2 - Die Schulträger richten Schwerpunkte und Ausbildungsgänge orientiert am regionalen Bedarf ein.
6.3.3.3 - Die Schulen vernetzen sich mit den Unternehmen.
Aktueller Stand:
Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezogene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bildungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Synergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bildungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersachsen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bildungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.3.4 Unterziel: Es gibt im Landkreis Vechta Schulen mit dem Schwerpunkt MINT.
6.3.4.1 - Einrichtung von Schwerpunkt-Schulen.
6.3.4.2 - Die Schulträger stellen die notwendige Einrichtung für die MINT-Fächer zur Verfügung.
6.3.5 - Unterziel:
Im Unterricht der Berufsschulen wird moderne Technik eingesetzt.
6.3.5.1 - Der Einsatz moderner Technik im Unterricht wird beim Land eingefordert.
6.3.5.2 - Die Schulträger statten die Schulen mit moderner Technik aus und lassen sich regelmäßig über die Nutzung berichten.
6.3.5.3 - Die Lehrer bilden sich bei Bedarf ständig fort.
6.3.6 - Unterziel:
Es existiert eine von dem Unternehmen geförderte Fort- und Weiterbildung für ihre Mitarbeiter/innen.
6.3.6.1 - Die Unternehmen bieten spezifische Fortbildungen und Weiterbildungen an und fördern die Teilnahme daran.
6.3.6.2 - Die Beschäftigten und die Unternehmen werden für die Herausforderungen des demografischen Wandels sensibilisiert.
6.3.6.3 - Familienbedingt ausgeschiedene Frauen und Männer werden bedarfsgerecht qualifiziert.
6.3.6.4 - Weiblicher Führungskräftenachwuchs wird gezielt gefördert.
6.3.6.5 - Unternehmen ermöglichen ihren Arbeitnehmern den Erwerb der deutschen Sprache.
6.3.7 - Unterziel:
Es gibt überbetriebliche Fortbildungsangebote.
6.3.7.1 - Die Unternehmen/Kammern/Verbände richten überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen ein.
6.4.1 - Unterziel:
Die Angebote der Erwachsenenbildungseinrichtungen sind für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich.
6.4.1.1 - Es wird eine Bildungsplattform mit allen Bildungsangeboten sämtlicher Bildungsträger eingerichtet.
Aktueller Stand:
Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezogene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bildungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Synergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bildungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersachsen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bildungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.4.1.2 - Es werden neutrale „Bildungsberater“ installiert.
Aktueller Stand:
Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezogene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bildungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bildungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Synergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bildungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersachsen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bildungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.4.1.3 - Erwachsenenbildung wird in allen Städten und Gemeinden angeboten.
6.4.1.4 - Die Angebote der Bildungsträger sind mit dem ÖPNV örtlich und zeitlich erreichbar.
6.4.2 - Unterziel:
Die Erwachsenenbildungseinrichtungen haben bedarfs- und zukunftsorientierte Angebote für alle Bevölkerungsgruppen.
6.4.2.1 - Die Bildungsträger ermitteln regelmäßig die Bedarfe aller Bevölkerungsgruppen.
6.4.2.2 - Das Angebot der Bildungsträger berücksichtigt die Bevölkerungsstruktur.
6.4.2.3 - Die Bildungsträger stellen ein breit gefächertes Angebot zur Integration von Migranten auf.
6.4.2.4 - Für Menschen mit Defiziten beim Lesen und Schreiben werden spezielle Angebote bereitgehalten. 6.4.2.5 - Die Bildungsträger bieten leicht zugängliche Sprachkurse für Erwachsene an.
6.4.3 - Unterziel:
Für Zuwanderer steht ein umfassendes Angebot an Bildungsmöglichkeiten zur Integration zur Verfügung.
6.4.3.1 - Die Qualifikation von Zuwanderern wird erfasst.
6.4.3.2 - Die Bildungsträger stellen insbesondere Sprachlernangebote zur Verfügung.
6.4.4 - Unterziel:
Es besteht ein vielfältiges kulturelles Angebot.
6.4.4.1 - Die Städte und Gemeinden unterstützen ein nachhaltiges kulturelles Angebot ihrer Vereine und Gruppen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten.
6.4.4.2 - Die Städte und Gemeinden befördern das private wirtschaftliche Engagement.
6.5.1 - Unterziel:
Der Bestand der Universität Vechta und der PHWT ist gesichert.
6.5.1.1 - Die Universität und die PHWT arbeiten bedarfs- und zukunftsorientiert und kooperieren.
6.5.1.2 -Die Städte und Gemeinden und der Landkreis setzen sich für den Bestand und den Ausbau ein.
6.5.2 - Unterziel:
Die Hochschulen sind regional verankert.
6.5.2.1 - Die Hochschulen sind mit den Unternehmen und Organisationen vernetzt und transferieren Wissen.
6.5.2.2 - Die Hochschulen siedeln anwendungsorientierte Forschungsinstitute in Bereichen hoher regionaler Systemkompetenz an.
6.5.2.3 - Die Hochschulen bieten Studiengänge mit regionalem Bezug, möglichst auch im Bereich MINT und in der Agrar- und Ernährungswirtschaft an.
6.5.2.4 - Die Hochschulen bieten bedarfsorientiert spezialisierte duale Studiengänge an.
6.5.2.5 - Die Hochschulen stellen ihr Leistungsspektrum in den Schulen dar und vernetzen sich insbesondere mit den Gymnasien.